Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Mein Ziel ist die präventive Beratung statt unnötiger Gerichtsverfahren!
Die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern fängt nicht erst an, wenn es zu Problemen im Arbeitsverhältnis kommt, sondern bereits vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Mit diesem werden die Weichen gestellt, wenn es um die Lösung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen geht. Die in diesem Vertrag verabredeten Bedingungen gelten für das gesamte Arbeitsverhältnis und bilden deren rechtliche Grundlage. Fehler die bei der Gestaltung dieses Vertrags gemacht werden, können kaum im Nachhinein geheilt werden und fallen meistens erst dann auf, wenn es zu einem rechtlichen Streit kommt. Daher ist bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung dieses Vertrags sinnvoll. Dies gilt genauso für die Ausgestaltung von Verträgen für Vorstände und Geschäftsführer.
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Rechtsberatung, Rechtsanwalt und Notar, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht